Artenschutz Prüfung

Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) am 01.03.2010 gelten strengere Vorschriften des Artenschutzes. Ziel des § 39 BNatSchG ist es unter anderem, den Vögeln in der Brutzeit zwischen dem 1. März und dem 30. September weder durch Fällungen noch durch Schnittmaßnahmen unnötig Nist- und Brutstätten zu entziehen.
Dadurch ist der Artenschutz auch in der Baumpflege und speziell bei Baumfällungen weiter in den Vordergrund getreten. Aber nicht nur der Allgemeine Artenschutz ist bei Eingriffen in die Natur zu beachten, sondern in erster Linie auch der Besondere Artenschutz nach § 44BNatSchG. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Schutzvorschriften, die Habitatsstrukturen in Bäumen oder sogar ganze Landschaftsteile schützen wie zum Beispiel das Umweltschadensgesetz, die EU FFH- Richtlinien, Natura 2000 und viele mehr.
Arbo TagAls Baumpfleger sind wir ständig mit Habitatsstrukturen geschützter Arten konfrontiert. Baumpflegemaßnahmen, insbesondere Fällungen stehen oft im Widerspruch zum Artenschutz. Hinzu kommt eine komplizierte und wenig transparente Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern. Über das wann, wo und in welchem Maße baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, ohne dass eine Verletzung der artenschutzrechtlichen Belange vorliegt, herrscht große Unsicherheit und oft fehlendes Wissen.

„Derzeit sind u.E. viel zu oft für die alltäglichen Baumpflegearbeiten Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen erforderlich. In der derzeitigen Praxis wird vielfach zwar noch so verfahren, dass Baumpflege und Behörden einvernehmlich sinnvolle Absprachen treffen und damit eine Antragsflut vermeiden. Dadurch befindet sich der Baumpfleger jedoch rechtlich nicht auf der sicheren Seite. Bei einem unbeabsichtigten Schaden wäre er erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt“
(Andreas Detter und Adrienne Akontz im Jahrbuch der Baumpflege 2013)

Fest steht auf jeden Fall, dass die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden müssen. Das Ziel sind nicht nur gesunde und verkehrssichere Bäume. Sie sollten, wenn möglich auch Nischen für selten gewordene Tiere bieten. Deshalb ist es uns wichtig, dort wo es möglich ist, die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen.

Durch die hohe Erfahrung in der Baumkontrolle und der Baumpflege, sowie durch das Wissen aus diversen Fortbildungen, sind wir mit Hilfe der Seilklettertechnik in der Lage, Bäume auf eventuelle Vorkommen xylobionter Arten (z.B. Höhlenbrüter, Fledermäuse, Käfer usw.) zu untersuchen.Sollten bei der Überprüfung Fragen offen bleiben, arbeiten wir mit Experten der einzelnen Artengruppen eng zusammen, so dass zeitnah und abschließend alle Belange des Natur- und Artenschutzes abgeklärt werden können.
Wir erstellen für unsere Auftraggeber (Behörden, Kommunen, Bauträger, Baumpflegekollegen …) artenschutzrechtliche Prüfprotokolle und Gutachten und beraten zu möglichen Alternativ- bzw. Schutzmaßnahmen.