Baumkontrolle ist vor allem eine Folge der Verkehrssicherungspflicht.
Dabei werden in regelmäßigen Abständen Bäume hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit kontrolliert. In großen Gärten und Parks geht es aber auch um Faktoren wie Bestandsentwicklung und Bestandspflege und deren Wirtschaftlichkeit.
Die Anforderungen an eine Baumkontrolle sind je nach Standort und Baumbesitzer unterschiedlich. So wird von einem Privateigentümer zwar erwartet, dass er seine Bäume kontrolliert. Er muss aber nur solche Schäden erkennen, die jeder „ Laie“ auch hätte erkennen können (vergl. Helge Breloer). Bei Kommunen, öffentlichen Institutionen oder privaten Trägern mit öffentlichkeitswirksamen Baumbeständen wird hingegen eine professionelle Baumkontrolle erwartet (vergl. Helge Breloer).
Die Grundzüge einer ordentlichen Baumkontrolle sind in der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) dargelegt. Demnach genügt zunächst eine Sichtkontrolle vom Boden aus (Fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme). Diese Sichtkontrolle ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Dabei werden Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelteller und Baumumfeld nach Defektsymptomen abgesucht.
Die Kontrollintervalle richten sich nach dem Alter und Zustand des Baumes und dem zu erwartenden Verkehrssaufkommen.
Kann die Verkehrssicherheit (Stand -und Bruchsicherheit) nicht abschließend beurteilt werden, sind weitere Untersuchungen (Eingehende Untersuchungen) gefordert. Das sind zum Teil aufwändige Verfahren wie Zugversuche und Schalltomographie. Weniger aufwändig sind Sichtkontrollen in der Krone.